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  • Wohnmobil Überführung vom Profi: kostengünstig, direkt und zuverlässig. 

    Wir überführen Ihren Camper auf eigener Achse. 
    Europaweit
    , preiswert und direkt von A nach B.

    ANFRAGE STARTEN

    Diese Website verwendet keine Cookies oder Tracking-Tools.

Was ich anbiete:

  • Persönliche Überführung auf eigener Achse
  • Individuell vereinbarte Start- und Zielorte innerhalb Europas
  • Fixpreis für die Überführungsleistung
  • Transparente Abrechnung aller variablen Kosten
  • Aktives Tracking während der Fahrt
  • Dokumentierte Fahrzeugübernahme und -übergabe


Typische Situationen:

  • Urlaubsrückholung von Wohnmobil, KFZ oder Gespann
  • bei Fahrerausfall aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen
  • bei Änderung der Lebensumstände
  • Saisonüberführung von KFZ, auch von „Exoten“
  • Überführung bei Fahrzeugkauf im europäischen Ausland

Impressionen vergangener Fahrten:

Kilometer sparen  –  Entlastung gewinnen!

ANFRAGE STARTEN

So funktioniert eine Überführung:

Sicherheit, Haftung und Transparenz

Sicherheit, Haftung und Transparenz  – Warum persönliche Überführung besser ist.

Die Überführung erfolgt über die bestehende Versicherung Ihres Fahrzeugs.
Dokumentierte Übergaben, klare Vereinbarungen. 
Keine Nachverhandlungen nach Fahrtbeginn, transparente Kostenstruktur.
Keine Haftungsversprechen, die nicht einzuhalten sind.
Keine versteckten Risiken für Kunden und Anbieter.


>>> Ich übernehme Aufträge, die fachlich, rechtlich und organisatorisch sauber durchführbar sind.

Auftragsabwicklung

Auftragsabwicklung – Leistung & Garantie

Anfrage: 

Sie übermitteln die relevanten Fahrzeug- und Streckendaten über das Formular.


Prüfung: 

Ich prüfe, ob die Überführung zu transparenten Bedingungen möglich ist und erstelle ein Angebot.


Angebot: 

Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit Fixpreis, Auslagenschätzung und Leistungsbeschreibung.


Bestellung: 

Nach Bestätigung der Konditionen und Überweisung der Angebotssumme gilt der Vertrag als geschlossen.


Durchführung: 

Nach Zahlungseingang erfolgt die Überführung wie vereinbart.


Abrechnung: 

Nach Durchführung erhalten Sie eine detaillierte Abrechnung der Auslagen (Kraftstoff, Betriebsstoff, Maut und Fähren) 


Wiederkehrende Fragen (FAQ)

Wiederkehrende Fragen (FAQ)

Wer fährt mein Fahrzeug?
Ich persönlich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Ausnahmen nur bei höherer Gewalt und ausschließlich nach vorheriger Abstimmung.


Ist mein Fahrzeug versichert?
Die Überführung erfolgt über Ihre bestehende Fahrzeugversicherung.


Gibt es einen Kilometerpreis?
Nein. Sie erhalten einen Fixpreis/Angebot je Strecke nach Prüfung.


Kann ich während der Fahrt Informationen erhalten?
Ja. Tracking ist aktiv, Statusinformationen erfolgen nach Vereinbarung schriftlich per WhatsApp, Email oder SMS.


Was passiert bei technischen Problemen?
Bei sicherheitsrelevanten Mängeln kann die Überführung jederzeit abgebrochen werden.


Sind Sonderwünsche möglich?
Nur nach vorheriger Prüfung und schriftlicher Vereinbarung.


Was wird nicht angeboten?
Spedition oder Trailertransporte – Anonyme Fahrer oder Subunternehmer – Reparaturen oder technische Eingriffe – Garantierte Ankunftszeiten – Verdeckte Zusatzleistungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse

1. Geltungsbereich
1.1 – Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der acht95 GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und privaten Auftraggebern über die Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse.

1.2 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse, die zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und dem Auftragnehmer (nachfolgend „Anbieter“) geschlossen werden.
1.3 – Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Privatkunden.
1.4 – Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsbeschreibung
2.1 – Der Anbieter übernimmt die fachgerechte Überführung fahrbereiter Fahrzeuge auf eigener Achse entlang der vereinbarten Route von einem definierten Start- zu einem definierten Zielort.
2.2 – Überführt werden ausschließlich:
◦ Wohnmobile,
◦ Kraftfahrzeuge,
◦ Fahrzeuggespanne (PKW + Wohnwagen / Anhänger),
sofern diese:
◦ verkehrs- und betriebssicher sind,
◦ ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind,
◦ die gesetzlichen Abmessungen und Gewichte einhalten,
◦ mit einer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E oder CE geführt werden dürfen.
2.3 – Nicht geschuldet sind insbesondere:
◦ Transportleistungen per Anhänger oder LKW,
◦ Reparaturen, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten,
◦ Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs,
◦ termingenaue Ankunft zu einer bestimmten Uhrzeit.
2.4 – Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die sorgfältige Durchführung der Überführung.

3. Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 – Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug:
◦ verkehrs- und betriebssicher ist,
◦ über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt,
◦ haftpflicht- und vollkaskoversichert ist,
◦ frei von sicherheitsrelevanten Mängeln ist.
3.2 – Der Kunde stellt dem Anbieter spätestens bei Fahrzeugübergabe folgende Unterlagen zur Verfügung:
◦ Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I,
◦ Versicherungsnachweis,
◦ ggf. erforderliche Umweltplaketten oder Genehmigungen.
3.3 – Ladung, Zubehör und persönliche Gegenstände müssen ordnungsgemäß gesichert sein. Für ungesicherte oder lose Gegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung.
3.4 – Der Kunde trägt die Verantwortung für:
◦ Maut-, Tunnel-, Brücken- und Fährgebühren,
◦ Umweltzonen-Regelungen,
◦ Bußgelder und nachträgliche Gebühren.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauslagen
4.1 – Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
4.2 – Der Vertrag kommt erst nach vollständigem Zahlungseingang (100 % Vorkasse) zustande.
4.3 – Variable Kosten (z. B. Kraftstoff, Maut, Fähren) werden entweder pauschal oder gegen Nachweis abgerechnet.
4.4 – Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Leistungen vor Zahlungseingang zu erbringen.

5. Haftung
5.1 Grundsatz
5.1.1 – Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.1.2 – Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

5.2 Haftungsausschlüsse
Der Anbieter haftet nicht für:
◦ Nutzungsausfall,
◦ entgangenen Gewinn,
◦ Reise- oder Folgekosten,
◦ Verspätungen durch Verkehr, Wetter, Streiks, Grenz- oder Fährsituationen,
◦ Schäden aufgrund technischer Defekte des Fahrzeugs,
◦ Schäden infolge mangelhafter Wartung oder Vorschäden,
◦ Schäden durch unsachgemäß gesicherte Ladung.
5.3 Fahrzeugversicherung
5.3.1 – Die Überführung erfolgt über die bestehende Fahrzeugversicherung des Kunden.
5.3.2 – Der Anbieter schließt keine eigene Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug ab.
5.3.3 – Etwaige Selbstbeteiligungen trägt der Kunde.

6. Abbruch der Überführung
6.1 – Der Anbieter ist berechtigt, die Überführung abzubrechen oder nicht anzutreten, wenn:
◦ das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist,
◦ Unterlagen fehlen,
◦ sich während der Fahrt sicherheitsrelevante Mängel zeigen,
◦ gesetzliche Vorgaben verletzt würden.
6.2 – In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.
6.3 – Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Stornierung durch den Kunden
7.1 – Eine Stornierung ist schriftlich zu erklären.
7.2 – Es gelten folgende Stornogebühren:
◦ bis 90 Tage vor Fahrtantritt: 15 %
◦ 89 bis 40 Tage vor Fahrtantritt: 20 %
◦ 39 bis 20 Tage vor Fahrtantritt: 30 %
◦ weniger als 20 Tage vor Fahrtantritt: 100 %
7.3 – Vorausgelegte Spesen werden – sofern stornierbar – gegen Nachweis erstattet.

8. Übergabe, Dokumentation, Abschluss
8.1 – Vor Fahrtbeginn erfolgt eine dokumentierte Fahrzeugübergabe (Fotos, Checkliste).
8.2 – Nach Ankunft am Zielort erfolgt eine standardisierte Übergabemeldung.
8.3 – Mit dieser Übergabemeldung gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.

9. Ausschlüsse besonderer Leistungen
9.1 – Die Mitnahme von Tieren one Begleitung ist ausgeschlossen.
9.2 – Die Mitnahme von Personen ist nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung zulässig.
9.3 – Sonderwünsche, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, werden nicht geschuldet 

10. Schlussbestimmungen
10.1 – Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 – Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
10.3 – Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.



Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung / Privacy Policy

1. Allgemeine Hinweise
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, wie personenbezogene Daten auf dieser Website verarbeitet werden. Diese Website verwendet keine Cookies und keine vergleichbaren Tracking-Technologien.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
acht95 GmbH
, Adresse siehe Impressum, E-Mail: hallo@campertransfer.de

2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist.

a) Website-Aufruf
Beim Aufruf der Website werden automatisch folgende Daten erhoben:
IP-Adresse   –   Datum und Uhrzeit des Zugriffs   –   Browsertyp und -version   –   Betriebssystem
Diese Daten dienen ausschließlich der technischen Bereitstellung und Sicherheit der Website.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

b) Kontakt- und Anfrageformular (Zoho Forms)
Wenn Sie uns über das Anfrageformular kontaktieren, werden die von Ihnen eingegebenen Daten verarbeitet, z. B.:
Name   –   Kontaktdaten   –   Fahrzeug- und Streckendaten   –   Freitextangaben
Diese Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Angebotserstellung verarbeitet.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

3. Nutzung von Zoho (Forms & CRM)
Wir nutzen Dienste der Zoho Corporation zur Verarbeitung von Formularanfragen und zur Kundenverwaltung.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.
Zoho verarbeitet Daten ggf. auch außerhalb der EU. In diesen Fällen erfolgt die Datenübertragung auf Grundlage geeigneter Garantien (Standardvertragsklauseln).

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Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweilige Verarbeitung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

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[Datenschutz-E-Mail]

6. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.