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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse

1. Geltungsbereich

1.1 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse, die zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und dem Auftragnehmer (nachfolgend „Anbieter“) geschlossen werden.

1.2 – Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Privatkunden.
1.3 – Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.



2. Leistungsbeschreibung

2.1 – Der Anbieter übernimmt die fachgerechte Überführung fahrbereiter Fahrzeuge auf eigener Achse entlang der vereinbarten Route von einem definierten Start- zu einem definierten Zielort.

2.2 – Überführt werden ausschließlich:
◦ Wohnmobile,
◦ Kraftfahrzeuge,
◦ Fahrzeuggespanne (PKW + Wohnwagen / Anhänger),
sofern diese:
◦ verkehrs- und betriebssicher sind,
◦ ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind,
◦ die gesetzlichen Abmessungen und Gewichte einhalten,
◦ mit einer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E oder CE geführt werden dürfen.

2.3 – Nicht geschuldet sind insbesondere:
◦ Transportleistungen per Anhänger oder LKW,
◦ Reparaturen, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten,
◦ Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs,
◦ termingenaue Ankunft zu einer bestimmten Uhrzeit.

2.4 – Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die sorgfältige Durchführung der Überführung.



3. Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 – Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug:

     – verkehrs- und betriebssicher ist,

     – über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt,

     – haftpflicht- und vollkaskoversichert ist,

     – frei von sicherheitsrelevanten Mängeln ist.

3.2 – Der Kunde stellt dem Anbieter spätestens bei Fahrzeugübergabe folgende Unterlagen zur Verfügung:

     – Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I,

     – Versicherungsnachweis,

     – ggf. erforderliche Umweltplaketten oder Genehmigungen.

3.3 – Ladung, Zubehör und persönliche Gegenstände müssen ordnungsgemäß gesichert sein. Für ungesicherte oder lose Gegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung.

3.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für:

     – Maut-, Tunnel-, Brücken- und Fährgebühren,

     – Umweltzonen-Regelungen,

     – Bußgelder und nachträgliche Gebühren.



4. Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauslagen

4.1 – Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

4.2 – Der Vertrag kommt erst nach vollständigem Zahlungseingang (100 % Vorkasse) zustande.

4.3 – Variable Kosten (z. B. Kraftstoff, Maut, Fähren) werden entweder pauschal oder gegen Nachweis abgerechnet.

4.4 – Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Leistungen vor Zahlungseingang zu erbringen.



5. Haftung

5.1 Grundsatz

5.1.1 – Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5.1.2 – Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


5.2 Haftungsausschlüsse
Der Anbieter haftet nicht für:

     – Nutzungsausfall,

     – entgangenen Gewinn,

     – Reise- oder Folgekosten,

     – Verspätungen durch Verkehr, Wetter, Streiks, Grenz- oder Fährsituationen,

     – Schäden aufgrund technischer Defekte des Fahrzeugs,

     – Schäden infolge mangelhafter Wartung oder Vorschäden,
     – Schäden durch unsachgemäß gesicherte Ladung.

5.3 Fahrzeugversicherung

5.3.1 – Die Überführung erfolgt über die bestehende Fahrzeugversicherung des Kunden.

5.3.2 – Der Anbieter schließt keine eigene Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug ab.
5.3.3 – Etwaige Selbstbeteiligungen trägt der Kunde.

6. Abbruch der Überführung

6.1 – Der Anbieter ist berechtigt, die Überführung abzubrechen oder nicht anzutreten, wenn:

     – das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist,
     – Unterlagen fehlen,

     – sich während der Fahrt sicherheitsrelevante Mängel zeigen,

     – gesetzliche Vorgaben verletzt würden.

6.2 – In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.

6.3 – Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.



7. Stornierung durch den Kunden

7.1 – Eine Stornierung ist schriftlich zu erklären.

7.2 – Es gelten folgende Stornogebühren:

     – bis 90 Tage vor Fahrtantritt: 15 %
     – 89 bis 40 Tage vor Fahrtantritt: 20 %

     – 39 bis 20 Tage vor Fahrtantritt: 30 %
     – weniger als 20 Tage vor Fahrtantritt: 100 %

7.3 – Vorausgelegte Spesen werden 
     – sofern stornierbar 
     – gegen Nachweis erstattet.



8. Übergabe, Dokumentation, Abschluss

8.1 – Vor Fahrtbeginn erfolgt eine dokumentierte Fahrzeugübergabe (Fotos, Checkliste).

8.2 – Nach Ankunft am Zielort erfolgt eine standardisierte Übergabemeldung.

8.3 – Mit dieser Übergabemeldung gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.



9. Ausschlüsse besonderer Leistungen

9.1 – Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen.

9.2 – Die Mitnahme von Personen ist nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung zulässig.

9.3 – Sonderwünsche, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, werden nicht geschuldet.



10. Schlussbestimmungen

10.1 – Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 – Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

10.3 – Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.