ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse
1. Geltungsbereich
1.1 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse, die zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und dem Auftragnehmer (nachfolgend „Anbieter“) geschlossen werden.
1.2 – Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Privatkunden.
1.3 – Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 – Der Anbieter übernimmt die fachgerechte Überführung fahrbereiter Fahrzeuge auf eigener Achse entlang der vereinbarten Route von einem definierten Start- zu einem definierten Zielort.
2.2 – Überführt werden ausschließlich:
◦ Wohnmobile,
◦ Kraftfahrzeuge,
◦ Fahrzeuggespanne (PKW + Wohnwagen / Anhänger),
sofern diese:
◦ verkehrs- und betriebssicher sind,
◦ ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind,
◦ die gesetzlichen Abmessungen und Gewichte einhalten,
◦ mit einer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E oder CE geführt werden dürfen.
2.3 – Nicht geschuldet sind insbesondere:
◦ Transportleistungen per Anhänger oder LKW,
◦ Reparaturen, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten,
◦ Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs,
◦ termingenaue Ankunft zu einer bestimmten Uhrzeit.
2.4 – Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die sorgfältige Durchführung der Überführung.
3. Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 – Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug:
– verkehrs- und betriebssicher ist,
– über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt,
– haftpflicht- und vollkaskoversichert ist,
– frei von sicherheitsrelevanten Mängeln ist.
3.2 – Der Kunde stellt dem Anbieter spätestens bei Fahrzeugübergabe folgende Unterlagen zur Verfügung:
– Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I,
– Versicherungsnachweis,
– ggf. erforderliche Umweltplaketten oder Genehmigungen.
3.3 – Ladung, Zubehör und persönliche Gegenstände müssen ordnungsgemäß gesichert sein. Für ungesicherte oder lose Gegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung.
3.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für:
– Maut-, Tunnel-, Brücken- und Fährgebühren,
– Umweltzonen-Regelungen,
– Bußgelder und nachträgliche Gebühren.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauslagen
4.1 – Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
4.2 – Der Vertrag kommt erst nach vollständigem Zahlungseingang (100 % Vorkasse) zustande.
4.3 – Variable Kosten (z. B. Kraftstoff, Maut, Fähren) werden entweder pauschal oder gegen Nachweis abgerechnet.
4.4 – Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Leistungen vor Zahlungseingang zu erbringen.
5. Haftung
5.1 Grundsatz
5.1.1 – Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.1.2 – Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.2 Haftungsausschlüsse
Der Anbieter haftet nicht für:
– Nutzungsausfall,
– entgangenen Gewinn,
– Reise- oder Folgekosten,
– Verspätungen durch Verkehr, Wetter, Streiks, Grenz- oder Fährsituationen,
– Schäden aufgrund technischer Defekte des Fahrzeugs,
– Schäden infolge mangelhafter Wartung oder Vorschäden,
– Schäden durch unsachgemäß gesicherte Ladung.
5.3 Fahrzeugversicherung
5.3.1 – Die Überführung erfolgt über die bestehende Fahrzeugversicherung des Kunden.
5.3.2 – Der Anbieter schließt keine eigene Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug ab.
5.3.3 – Etwaige Selbstbeteiligungen trägt der Kunde.
6. Abbruch der Überführung
6.1 – Der Anbieter ist berechtigt, die Überführung abzubrechen oder nicht anzutreten, wenn:
– das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist,
– Unterlagen fehlen,
– sich während der Fahrt sicherheitsrelevante Mängel zeigen,
– gesetzliche Vorgaben verletzt würden.
6.2 – In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.
6.3 – Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Stornierung durch den Kunden
7.1 – Eine Stornierung ist schriftlich zu erklären.
7.2 – Es gelten folgende Stornogebühren:
– bis 90 Tage vor Fahrtantritt: 15 %
– 89 bis 40 Tage vor Fahrtantritt: 20 %
– 39 bis 20 Tage vor Fahrtantritt: 30 %
– weniger als 20 Tage vor Fahrtantritt: 100 %
7.3 – Vorausgelegte Spesen werden
– sofern stornierbar
– gegen Nachweis erstattet.
8. Übergabe, Dokumentation, Abschluss
8.1 – Vor Fahrtbeginn erfolgt eine dokumentierte Fahrzeugübergabe (Fotos, Checkliste).
8.2 – Nach Ankunft am Zielort erfolgt eine standardisierte Übergabemeldung.
8.3 – Mit dieser Übergabemeldung gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.
9. Ausschlüsse besonderer Leistungen
9.1 – Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen.
9.2 – Die Mitnahme von Personen ist nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung zulässig.
9.3 – Sonderwünsche, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, werden nicht geschuldet.
10. Schlussbestimmungen
10.1 – Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 – Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
10.3 – Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
